Datum:
Veröffentlicht: 30.6.20
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Seit dem 01. 03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.
Das bedeutet: Für alle Kinder, die in die Kindertagesstätte aufgenommen werden sollen und mindestens 1 Jahr oder älter sind, muss ein Nachweis erbracht werden. dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder dass eine Immunität gegen Masern vorhanden ist. Kinder, die diesen Nachweis nicht erbringen, dürfen nicht in die Kindertagesstätte aufgenommen werden. Ebenso ist aus dem gelben Vorsorgeheft ein Nachweis zu erbringen, dass das Kind an den U- Untersuchungen teilgenommen hat.